Prüfung der Rutschhemmung von Fußböden und Pflasterbelägen, wie in der spanischen Bauordnung vorgeschrieben.

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Applus+ Laboratories ist auf die Durchführung von Prüfungen und die Bereitstellung von Lösungen für verschiedene Arten von Boden- und Pflasterbelägen spezialisiert. Unsere Techniker führen Labor- und Vor-Ort-Prüfungen durch, um die Rutschfestigkeit zu bestimmen und das Rutschrisiko für alle Arten von Bodenbelägen zu ermitteln.

Rutschfestigkeit nach der spanischen Bauordnung

In Spanien müssen Fußböden und Pflasterbeläge den Anforderungen der Bauordnung über die Sicherheit der Nutzung und des Zugangs (CTE DB-SUA) entsprechen. Sie bezieht sich speziell auf die Gefahr des Rutschens:

  • CTE DB SUA Kapitel SUA 1 (Schutz vor Sturzgefahr) 1 (Rutschfestigkeit)
  • CTE DA DB SUA/3 (Dokument im Anhang zu den oben genannten allgemeinen Leitlinien)
  • UNE ENV 12633:2003 Verfahren zur Bewertung der Rutschfestigkeit von polierten und unpolierten Bodenbelägen.

Unsere Prüfergebnisse liefern eine Klassifizierung der Rutschfestigkeit (Rs) gemäß der Bauordnung:

Klassifizierung der Rutschfestigkeit von Böden (Spanische Bauordnung)

Rutschfestigkeit Rs Klasse
Rs ≤ 15 0
15 < Rs ≤ 35 1
35 < Rs ≤ 45 2
Rs > 45 3

Die geforderte Widerstandsklasse hängt vom Einsatzort des Bodenbelags ab. Die Einhaltung der Anforderungen an die Rutschfestigkeit muss sowohl in der Bauphase als auch während der Nutzung nachgewiesen werden:

Tabelle 1.2 Rutschfestigkeitsklasse des Bodens, je nach Verwendungszweck

Lage und Eigenschaften des Bodenbelags Klasse
Trockene Innenräume:  
- Flächen mit einem Gefälle unter 6% 1
- Flächen mit einem Gefälle von 6 % oder mehr und Treppen 2
Nasse Innenbereiche, wie Gebäudeeingänge von Außenbereichen, überdachte Terrassen, Umkleideräume, Bäder, Toiletten, Küchen usw.:  
- Flächen mit einem Gefälle unter 6% 2
- Flächen mit einem Gefälle von 6 % oder mehr und Treppen 3
Außenanlagen, Schwimmbäder, Duschen 3

Anmerkungen:

  • (1) Mit Ausnahme des direkten Zugangs zu Bereichen mit eingeschränkter Nutzung.
  • (2) In Bereichen, in denen die Benutzer wahrscheinlich barfuß sind und sich auf dem Boden des Schwimmbeckens aufhalten, wenn die Tiefe nicht mehr als 1,50 m beträgt.
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