Sicherstellung der Konformität von Naturstein und Zugang zum gesamten europäischen Markt
Naturstein wird seit jeher aufgrund seiner vielfältigen Funktionen, seiner Dauerhaftigkeit und seines ästhetischen Werts als Bauprodukt verwendet. Wenn er dauerhaft in Bauwerke integriert wird, hat er direkten Einfluss auf deren Qualität und Sicherheit.
Die CE-Kennzeichnung von Naturstein wird durch die Bauproduktenverordnung 305/2011 nach einem 2+, 3 oder 4 Bewertungssystem geregelt. Dabei muss der Hersteller die Eigenschaften und die Leistung des Produkts angeben. Hersteller oder ihre Vertreter in der Europäischen Union sind allein dafür verantwortlich, dass ihre Produkte die Vorschriften der Verordnung sowohl für den Handel als auch für die Nutzung einhalten. Eine CE-Kennzeichnung auf Naturstein zeigt an, dass das Produkt den harmonisierten Normen entspricht und somit die wesentlichen Anforderungen der Verordnung erfüllt.
Die harmonisierten Normen legen die Bedingungen für die obligatorische CE-Kennzeichnung für den Verkauf oder den internen Verbrauch von Natursteinelementen fest:
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