Die europäische Norm EN 16034 trat im November 2016 in Kraft und legt die Anforderungen für die CE-Kennzeichnung von Feuerschutztüren und Rauchschutztüren fest.

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Im Jahr 2015 wurde die neue Produktnorm EN 16034 für begehbare Fenster und Türen mit Brandschutz- und Rauchschutzeigenschaften veröffentlicht. Dies war der Auslöser für eine europaweite Harmonisierung der Prüfungen, Inspektionen und Zertifizierungen, denen solche Produkte unterzogen werden müssen.
Seit Ende 2016 tragen Brandschutztüren die CE-Kennzeichnung. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen, bei dem Proben, Labortests und Inspektionen der Produktionskontrolle durch eine benannte Stelle der EU, wie Applus+ Laboratories (NB0370), durchgeführt werden.
 
Entnahme von Proben
 
Die Techniker von Applus+ werden Ihre Einrichtungen besuchen, um Produktmuster zu sammeln. Dort überprüfen sie die Materialien, die Zusammensetzung und die Produktionsmethoden, die für die Türen verwendet werden, die schließlich in den Typprüfungen zum Einsatz kommen.
 
Labortests für die CE-Kennzeichnung von Feuerschutztüren
 
Applus+ führt alle relevanten Tests unter Berücksichtigung der spezifischen Produkteigenschaften in seinen eigenen Laboren durch:
  • Feuerbeständigkeitsprüfungen: Die Türgruppen (Brandschutztür und Türrahmen mit allen Beschlägen) werden nach der Norm EN 1634-1 geprüft. Bei dieser Feuerprüfung werden die Fähigkeit der Tür, ihre Funktionstüchtigkeit über einen bestimmten Zeitraum (30, 60 oder 90 Minuten) aufrechtzuerhalten, sowie ihre Isoliereigenschaften bewertet.
  • Rauchschutztests: Die Tür muss den Durchdringung von Rauch erfolgreich verhindern, um die Norm EN 1634-3 zu erfüllen.
  • Weitere Prüfungen: Widerstandsfähigkeit, Luftdurchlässigkeit und Wasserdichtheit, Sicherheit, Akustik, Wärmedurchlässigkeit, Korrosion, usw.
 
Der Hersteller muss alle relevanten technischen Unterlagen zusammen mit den Türproben einreichen. Aus diesen Unterlagen muss hervorgehen, dass jedes Bauteil den jeweiligen Norm(en) entspricht, und sie müssen die vollständige Rückverfolgbarkeit des Produkts gewährleisten.
 
Werkseigene Produktionskontrolle und CE-Kennzeichnung gemäß EN 16034
 
Erstinspektion: Eine der Hauptaufgaben des Herstellers besteht darin, eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) im Werk einzurichten. Sobald diese eingerichtet ist, führen die Inspektoren von Applus+ eine technische Inspektion dieses Systems vor Ort durch.
 
Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit: Nachdem der Hersteller die Prüfungen und die technische Inspektion bestanden hat, werden die daraus resultierenden Unterlagen zusammen mit der vom Hersteller erstellten Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) an den Zertifizierungsausschuss weitergeleitet. Der Ausschuss prüft, ob alle Unterlagen in Ordnung sind, genehmigt die CE-Kennzeichnung des Produkts und stellt eine Bescheinigung über die Leistungsbeständigkeit aus.
 
Jährliche Überwachung: Wie in der Norm festgelegt, führen die Techniker von Applus+ jährlich technische Überwachungsinspektionen durch, um sicherzustellen, dass die Produktqualität und -leistung erhalten bleiben.
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