Sicherstellung der Konformität von Feuermelde- und Brandmeldesystemen, Rauch- und Wärmekontrollsystemen, Lüftung, Kanälen und Klappen.

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Brandschutzmaßnahmen sind in Gebäuden von entscheidender Bedeutung, um mögliche Risiken für Menschen und Güter im Falle eines Brandes zu verringern. Es ist recht komplex, das Brandverhalten der an einem Brand beteiligten Elemente zu verstehen.

Die Bauprodukteverordnung 305/2011 deckt eine breite Palette von Produkten ab, die eine Prüfung der Entflammbarkeit oder Feuerbeständigkeit erfordern. Die Hersteller oder ihre Vertreter sind allein dafür verantwortlich, dass ihr Produkt den Bestimmungen der Verordnung entspricht. Die Kennzeichnung seines Produkts mit dem CE-Zeichen ist eine Erklärung des Herstellers, dass sein Produkt den harmonisierten Normen entspricht und die wesentlichen Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

Die CE-Kennzeichnung von Brandschutzprodukten wird durch die Konformitätsbescheinigung (AoC) nach den Systemen 1 oder 3 geregelt, die die Einschaltung einer benannten Stelle zur Durchführung eines Audits der werkseigenen Produktionskontrolle und einer Baumusterprüfung erfordert.

Lösung

Applus+ ist eine benannte Stelle* für die CE-Kennzeichnung und wir arbeiten mit Herstellern während des gesamten CE-Kennzeichnungsprozesses ihrer Produkte zusammen. Die CE-Kennzeichnung für Brandschutzprodukte basiert auf dem AoC-System 1 oder 3 und standardisierten Vorschriften:

Brandmelde- und Detektionssysteme

EN 54-1:1996 Feuermelde- und Feueranzeigesysteme - Teil 1: Einleitung
EN 54-2:1997
EN 54-2:1997/AC:1999
EN 54-2:1996/A1:2006
Brandmeldeanlagen - Teil 2: Steuer- und Anzeigeeinrichtungen
EN 54-3:2001
EN 54-3:2001/A1:2002
EN 54-3:2001/A2:2006
Brandmeldeanlagen - Teil 3: Brandmeldeanlagen - Schallgeber
EN 54-4:1997
EN 54-4:1997/AC:1999
EN 54-4:1997/A1:2002
EN 54-4:1997/A2:2006
Brandmeldeanlagen - Teil 4: Stromversorgungseinrichtungen
EN 54-5:2000
EN 54-5:2000/A1:2002
Brandmeldeanlagen - Teil 5: Wärmemelder: Punktförmige Melder
EN 54-7:2000
EN 54-7:2000/A1:2002
EN 54-7:2000/A2:2006
Rauchmelder: Punktförmige Melder mit Streulicht, Durchlicht oder Ionisation
EN 54-11:2001
EN 54-11:2001/A1:2005
Brandmeldeanlagen - Teil 11: Handfeuermelder und Feuermelder
EN 54-17:2005
EN 54-17:2005/AC:2007
Brandmeldeanlagen - Teil 17: Kurzschlusstrenner
EN 54-18:2005
EN 54-18:2005/AC:2007
Brandmeldeanlagen - Teil 18: Eingabe-/Ausgabegeräte
EN 54-24:2004 Brandmeldeanlagen - Teil 24: Bestandteile von Sprachalarmanlagen: Lautsprecher
EN 12094-1:2003 Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen - Bauteile für Gas Feuerlöschanlagen - Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren für elektrische automatische Steuer- und Verzögerungseinrichtungen
EN 14604:2005
EN 14604:2005/AC:2008
Rauchwarnmelder

Rauch- und Wärmeschutzsysteme: Lüftung, Kanäle und Klappen

EN 12101-3:2002
EN 12101-3:2002/AC:2005
Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 3: Festlegungen für maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsgeräte.
EN 12101-1:2005
EN 12101-1:2005/A1:2006
Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen
EN 12101-7:2011 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Teil 7: Rauchabzugsanlagen Abschnitte
EN 15650:2010 Lüftung von Gebäuden - Brandschutzklappen

Die CE-Kennzeichnung legt eine Reihe von Aufgaben fest, die vom Hersteller und weitere von der benannten Stelle zu erfüllen sind:

Verantwortlichkeiten des Herstellers:

  • Einführung der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC)
  • Erstellung eines Programms für Folgeuntersuchungen mit Angabe der Art, Häufigkeit usw.

Zuständigkeiten der benannten Stelle, soweit zutreffend:

  • Typprüfung (obligatorisch in den Systemen 1 und 3)
  • Erstinspektion der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC)
  • Kontinuierliche Überwachung, Bewertung und Genehmigung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)

Dokumente zur CE-Kennzeichnung:

  • Prüfbericht (NB)
  • Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit (NB im System 1)
  • Leistungserklärung (Hersteller)
  • Etikettierung und CE-Kennzeichnung (Hersteller)

Applus+ führt seit über 100 Jahren Kontrollen von Bauprodukten durch und hat tausende von Tests und Produktzertifizierungen durchgeführt.

* Applus+ ist die Handelsmarke von LGAI Technological Center S.A., Benannte Stelle Nr. 370.

Vorteile

  • Alles aus einer Hand für die Prüfung und das Audit der werkseigenen Produktionskontrolle
  • Bessere Kontrolle über Ihr Produkt und Ihren Prozess und damit geringere Kosten aufgrund von Qualitätsmängeln.
  • Bessere Präzision und Homogenität der technischen Messwerte Ihrer Produkte, die klar an Ihre Kunden weitergegeben werden.
  • Vermarktung Ihres Produkts in der gesamten Europäischen Union
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