Sicherstellung der Konformität von Aggregaten und Zugang zum gesamten europäischen Markt

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Gesteinskörnungen und ihre CE-Kennzeichnung

Gesteinskörnungen werden ständig in den Bau von Gebäuden und Infrastrukturen eingebaut und haben somit einen direkten Einfluss auf die Qualität und Sicherheit dieser Bauwerke. Die Vermarktung von Gesteinskörnungen in Europa wird durch die Bauprodukteverordnung 305/2011 geregelt. Die Hersteller oder ihre Vertreter in der Europäischen Union sind allein dafür verantwortlich, dass ihre Produkte sowohl für den Handel als auch für die Verwendung mit den Bestimmungen der Verordnung übereinstimmen. Wenn ein Hersteller seine Gesteinskörnung mit der CE-Kennzeichnung versieht, zeigt dies, dass die Gesteinskörnung mit den harmonisierten Normen übereinstimmt und somit die wesentlichen Anforderungen der Verordnung erfüllt. Die CE-Kennzeichnung von Gesteinskörnungen unterliegt dem System der Konformitätsbewertung (AoC) 2+, das die Einschaltung einer benannten Stelle zur Durchführung eines Audits der werkseigenen Produktionskontrolle erfordert.

Unsere Lösung

Applus+ Laboratories ist eine benannte Stelle* für die CE-Kennzeichnung von Gesteinskörnungen. Wir arbeiten mit den Herstellern von Gesteinskörnungen während des gesamten Prozesses der CE-Kennzeichnung ihrer Produkte zusammen.

Die CE-Kennzeichnung von Gesteinskörnungen basiert auf dem 2+-Bewertungssystem und harmonisierten Normen:

  • EN 12620:2002 + A1:2008 – Gesteinskörnungen für Beton
  • EN 13043:2002 – Gesteinskörnungen für bituminöse Mischungen und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere befahrene Flächen
  • EN 13055-1:2002 – Leichte Zuschläge für Beton, Mörtel und Einpressmörtel
  • EN 13055-2:2004 – Leichte Zuschläge für bituminöse Mischungen, Oberflächenbehandlungen und für ungebundene und gebundene Anwendungen
  • EN 13139:2002 – Zuschläge für Mörtel
  • EN 13242:2002 + A1:2007 – Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Materialien zur Verwendung im Tief- und Straßenbau
  • EN 13383-1:2002 – Panzerstein-Spezifikationen
  • EN 13450:2002 – Gesteinskörnungen für Eisenbahnschotter

Verantwortlichkeiten im CE-Kennzeichnungsprozess

Verantwortlichkeiten des Herstellers:

  • Durchführung von Typenprüfungen an den hergestellten Gesteinskörnungen (diese Prüfungen können von den eigenen Ressourcen des Herstellers oder von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden).
  • Einführung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) in Steinbrüchen oder Kiesgruben.
  • Erstellung eines Programms für Folgeuntersuchungen mit Angabe der Art, Häufigkeit usw.

Zuständigkeiten der benannten Stelle:

  • Durchführung der Erstinspektion, Bewertung und Abnahme der werkseigenen Produktionskontrolle.
  • Durchführung jährlicher Sicherheits- und Bewertungsinspektionen.

Dokumente zur CE-Kennzeichnung

  • Konformitätsbescheinigung der werkseigenen Produktionskontrolle (Benannte Stelle).
  • Leistungserklärung des Aggregats (Hersteller).
  • CE-Kennzeichnung und Etikettierung des Aggregats (Hersteller).

Applus+ Laboratories verfügt über mehr als 100 Jahre Erfahrung in der Prüfung von Bauprodukten. Wir haben tausende von Tests durchgeführt und mehrere hundert Aggregate zertifiziert.

* Applus+ Laboratories ist die Handelsmarke von LGAI Technological Center S.A., Benannte Stelle Nr. 370.

Vorteile

  • Applus+ Laboratories als zentrale Anlaufstelle für Ihre Charakterisierungsprüfungen und Audits der werkseigenen Produktionskontrolle.
  • Verbesserte Kontrolle über Ihr Produkt und Ihre Prozesse.
  • Reduzierung der Kosten durch Qualitätsmängel.
  • Größere Genauigkeit und Einheitlichkeit der technischen Werte Ihrer Produkte für Benutzer und Projektmanager.
  • Vermarktung Ihres Produkts in der gesamten Europäischen Union.
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