Die Typgenehmigung für Funk- und Telekommunikationsgeräte, die im Libanon vermarktet werden sollen, basiert auf der Genehmigung durch die Telecommunications Regulatory Authority (TRA). Die TRA wurde gemäß dem Gesetz 431 von 2002 als unabhängige öffentliche Institution gegründet, mit dem Auftrag, den Telekommunikationssektor im Libanon zu liberalisieren, regulieren und weiterzuentwickeln.

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ZUSAMMENFASSUNG DES TRA-GENEHMIGUNGSVERFAHRENS FÜR FUNK-/TELEKOMMUNIKATIONSGERÄTE

Die Vorschriften zur Typgenehmigung klassifizieren Funkgeräte in vier Kategorien, die alle dem Typgenehmigungsregime der TRA unterliegen.
Diese Klassifizierung basiert auf dem Einsatzumfeld und der potenziellen Auswirkung des Produkts.

  • Klasse 0: Einfache Funk-/Telekommunikationsgeräte mit minimalen Anforderungen an die Typgenehmigung.
  • Klasse 1: Einfache Geräte, die in einer begrenzten Umgebung betrieben werden, meist auf dem Gelände des Kunden.
  • Klasse 2: Anspruchsvollere Geräte mit größerer Reichweite als Klasse 1.
  • Klasse 3: Hochentwickelte Geräte, die signifikante Auswirkungen auf das Netzwerk, die Sicherheit, Vorschriften oder regulatorische Anforderungen haben können.

Basisstationen wie GSM-, UMTS- und WiMax-Basisstationen sowie Funkrepeater fallen unter die Kategorie der Netzwerk-Infrastrukturgeräte (NIE).

Für jede Typgenehmigung ist ein **libanesischer lizenzierter Importeur** erforderlich. Dieser ist verantwortlich für die Kommunikation mit der TRA, das Speichern und Bereitstellen aller erforderlichen Dokumente, das Beantragen von TRA-Kennzeichnungen sowie die Zahlung von Gebühren.

Es bestehen spezifische technische Anforderungen, die eine **Prüfung im Land** erforderlich machen. Die Tests basieren auf **ETSI- oder FCC-Testberichten**, die ausschließlich in Labors durchgeführt werden dürfen, die von nationalen Akkreditierungsstellen anerkannt sind.

Die **Gültigkeitsdauer** des Zertifikats hängt von der Produktklasse ab. Sie kann **unbefristet oder auf zwei Jahre** begrenzt sein.


TRA-PRODUKTKENNZEICHNUNG

Das **TRA-Typgenehmigungslabel** muss sowohl am Produkt als auch auf dessen Verpackung angebracht werden. Nachfolgend ist das Format des Labels für jede Produktklasse sowie für Netzwerk-Infrastrukturgeräte dargestellt:

TRA Label

Das Label muss folgendes beinhalten:

  • Das TRA-Logo
  • Für Klasse 0: die Importeur-/Herstellerlizenznummer
  • Für alle anderen Klassen: die eindeutige Genehmigungsnummer der TRA

Weitere Anforderungen:

  • Das Label muss **dauerhaft und gut lesbar** sein.
  • Die Genehmigungsnummer bzw. Lizenznummer muss **mindestens 3 mm** hoch sein.
  • Wenn das Label auf der **Verpackung** angebracht wird, müssen die Mindesthöhen **verdoppelt** werden.
  • Ist das Produkt zu klein, um das Label direkt anzubringen, muss es im **Benutzerhandbuch** aufgebracht werden.
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