Die Typgenehmigung für Telekommunikations- und Funkkommunikationsgeräte, die in Algerien vermarktet werden sollen, basiert auf der Genehmigung durch die ARPCE/ANF.

Die Anforderungen sind jedoch volatil und können sich systematisch und ohne lange Vorankündigung ändern. Bitte konsultieren Sie unsere Experten, um ein genaues Angebot entsprechend den Spezifikationen Ihrer Produkte zu erhalten.

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Zusammenfassung des ARPCE/ANF-Zulassungsverfahrens für Funkanlagen

Die Vermarktung von Telekommunikations- und Funkgeräten in Algerien basiert entweder auf der Genehmigung durch die ARPCE (Autorité de Régulation de la Poste et des Communications Électroniques) oder der ANF (Agence Nationale des Fréquences), je nach Produkttyp. Beide Zulassungswege sind nahezu identisch – der Hauptunterschied liegt in der zuständigen nationalen Behörde, die das Zertifikat je nach Produktbereich ausstellt. Grundsätzlich benötigen alle SRDs (Short Range Devices) eine ANF-Genehmigung, während alle anderen Produkte und Technologien eine Genehmigung durch die ARPCE benötigen.

Zur Erlangung der ARPCE-/ANF-Genehmigung müssen ausländische Prüfberichte und Zertifikate eingereicht werden: 2014/53/EU-Nachweise zu elektrischer Sicherheit, elektromagnetischer Verträglichkeit, Funkspektrum und spezifischer Absorptionsrate gelten als ausreichende Nachweise für die technische Dokumentation. Zusätzlich ist aus Sicht der Zertifizierung das 2014/53/EU-Typenzertifikat erforderlich.

Auch wenn ausländische (europäische) Prüfberichte Teil der technischen Unterlagen sind, müssen bei ARPCE-/ANF-Genehmigungsanträgen normale Produktmuster zur Prüfung im Land bereitgestellt werden, falls dies von der nationalen Behörde gefordert wird. Die ARPCE-/ANF-Zulassung ist drei Jahre gültig. Ein lokaler Vertreter ist für die Einreichung erforderlich und die typische Bearbeitungsdauer beträgt ca. 8 Wochen.

Etikettierungsvorschriften für ARPCE/ANF:

Vor der Vermarktung müssen alle Geräte, die von der Regulierungsbehörde (ARPCE) genehmigt wurden, mit einem nicht entfernbaren Aufkleber versehen werden, der die Worte „homologué par l’ARPCE“ und die Genehmigungsnummer der Regulierungsbehörde enthält. Beispiel:

Homologué par l’ARPCE XXXXXX

Vor der Vermarktung müssen alle von der ANF genehmigten SRDs mit einem nicht entfernbaren Aufkleber versehen werden, der die Worte „agréé par l’ANF“ und die Konformitätszertifikatsnummer der Agence Nationale des Fréquences (ANF) enthält:

Agréé par l’ANF XXXXXX

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