Sicherstellung der Konformität von bituminösem Mischgut und Zugang zum gesamten europäischen Markt

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Bituminöse Mischungen und ihre CE-Kennzeichnung

Bituminöse Heiß- oder Kaltmischungen haben verschiedene Verwendungszwecke, von denen der wichtigste darin besteht, dass sie dauerhaft in die Deckschicht von Straßen und anderen Infrastrukturprojekten eingebaut werden, was sich direkt auf die Nutzungsdauer, Qualität und Sicherheit dieser Strukturen auswirkt. Der Verkauf von bituminösem Mischgut in Europa wird durch die Bauprodukteverordnung 305/2011 geregelt.

Die Hersteller oder ihre Vertreter in der Europäischen Union sind allein dafür verantwortlich, dass ihre Produkte den Bestimmungen der Verordnung entsprechen, sowohl für den Handel als auch für die Verwendung. Wenn ein Hersteller sein bituminöses Mischgut mit dem CE-Zeichen kennzeichnet, zeigt dies, dass das Mischgut mit den harmonisierten Normen übereinstimmt und somit die grundlegenden Anforderungen der Verordnung erfüllt. Die CE-Kennzeichnung von bituminösem Mischgut wird durch ein 2+-Bewertungssystem geregelt, das die Einschaltung einer benannten Stelle erfordert, die jährlich das Audit der werkseigenen Produktionskontrolle durchführt.

Unsere Lösung

Applus+ ist eine benannte Stelle* für die CE-Kennzeichnung von bituminösem Mischgut. Wir arbeiten mit Herstellern von bituminösem Mischgut während des gesamten CE-Kennzeichnungsprozesses ihrer Produkte zusammen. Die CE-Kennzeichnung von bituminösem Mischgut basiert auf einem 2+-Bewertungssystem, das die Normenfamilie EN 13108 anwendet:

  • EN 13108-1:2006 – Bituminöses Mischgut. Materialspezifikationen. Asphalt-Beton
  • EN 13108-2:2006 – Bituminöses Mischgut. Materialspezifikationen. Asphaltbeton für sehr dünne Schichten
  • EN 13108-3:2006 – Bituminöses Mischgut. Materialspezifikationen. Weicher Asphalt
  • EN 13108-4:2006 – Bituminöses Mischgut. Materialspezifikationen. Warmgewalzter Asphalt
  • EN 13108-5:2006 – Bituminöses Mischgut. Materialspezifikationen. Splittmastixasphalt
  • EN 13108-6:2006 – Bituminöses Mischgut. Materialspezifikationen. Gussasphalt
  • EN 13108-7:2006 – Bituminöses Mischgut. Materialspezifikationen. Poröser Asphalt

Verantwortlichkeiten im CE-Kennzeichnungsprozess

Verantwortung des Herstellers:

  • Durchführung von Typenprüfungen (durch die eigenen Ressourcen des Herstellers oder durch ein akkreditiertes Labor).
  • Einführung der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC).
  • Erstellung eines Programms für Folgeuntersuchungen mit Angabe der Art, Häufigkeit usw.

Verantwortung der benannten Stelle:

  • Durchführung der FPC-Erstinspektion, Bewertung und Abnahme.
  • Durchführung jährlicher Sicherheits- und Bewertungsinspektionen.

Dokumente zur CE-Kennzeichnung

  • Konformitätsbescheinigung der werkseigenen Produktionskontrolle (Benannte Stelle).
  • Leistungserklärung für das bituminöse Mischgut (Hersteller).
  • CE-Kennzeichnung und Etikettierung des bituminösen Mischguts (Hersteller).

Applus+ verfügt über mehr als 100 Jahre Erfahrung in der Bauindustrie. Wir haben Zertifizierungsverfahren und tausende von Tests für zahlreiche Bauprodukte durchgeführt.

* Applus+ ist die Handelsmarke von LGAI Technological Center S.A., Benannte Stelle Nr. 370.

Vorteile

  • Applus+ als zentrale Anlaufstelle für die Durchführung von Produktprüfungen und Audits der werkseigenen Produktionskontrolle.
  • Verbesserte Kontrolle über Ihr Produkt und Ihren Prozess und Reduzierung der Kosten durch unzureichende Qualität.
  • Erhöhte Präzision und Homogenität der technischen Messwerte Ihrer Produkte, die Sie Ihren Kunden klar vermitteln.
  • Vermarktung Ihres Produkts in der gesamten Europäischen Union.
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