Um Zugang zum US-amerikanischen Markt zu erhalten, werden die regulatorischen Anforderungen von der Federal Communications Commission (FCC) festgelegt. Abhängig von der Produktart gibt es zwei Verfahren zur Gerätezulassung, um Produkte auf den Markt zu bringen:

 

Da sich viele Länder weltweit auf die FCC-Vorschriften beziehen, ist es bei einem globalen Homologationsprojekt erforderlich, den Weg der Zertifizierung zu wählen.
 

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Zusammenfassung der FCC-Anforderungen

Wie bereits erwähnt, bestehen die Verfahren zur Gerätezulassung aus zwei Wegen, abhängig von den Produkteigenschaften: Zertifizierung und Lieferantenerklärung zur Konformität (Supplier’s Declaration of Conformity).

Die FCC-Zertifizierung ist das strengste Zulassungsverfahren für HF-Geräte. Es handelt sich um eine Zulassung, die von einer von der FCC anerkannten Zertifizierungsstelle für Telekommunikationsgeräte (Telecommunication Certification Body – TCB) auf Basis einer Prüfung der eingereichten Unterlagen und Prüfergebnisse des verantwortlichen Unternehmens (z. B. Hersteller oder Importeur) ausgestellt wird. Die Tests werden von einem durch die FCC anerkannten, akkreditierten Prüflabor durchgeführt. Technische Parameter und beschreibende Informationen aller zertifizierten Geräte werden in einer öffentlich zugänglichen FCC-Datenbank veröffentlicht. Sämtliche Funk-/Drahtlosgeräte fallen unter dieses Zulassungsverfahren.

Applus+ Dienstleistungen als anerkanntes Prüflabor und TCB

Applus+ ist sowohl als autorisiertes Prüflabor (akkreditiert nach ISO/IEC 17025) als auch als Zertifizierungsstelle TCB ES0002 (akkreditiert nach ISO/IEC 17065) von der FCC anerkannt. Wir können Konformitätszertifikate ausstellen und somit drahtlosen Produkten Zugang zum US-Markt verschaffen.

Unsere europäischen Labore sind durch die FCC akkreditiert, und wir sind eine zugelassene TCB für folgende Produktkategorien:

  • A1: Sender mit geringer Leistung, die auf Frequenzen unter 1 GHz arbeiten (außer Spread-Spectrum-Geräte), Notrufsysteme, unbeabsichtigte Strahler und ISM-Geräte für Verbraucher
  • A2: Sender mit geringer Leistung, die auf Frequenzen über 1 GHz arbeiten (außer Spread-Spectrum-Geräte)
  • A4: Sender mit geringer Leistung, die Spread-Spectrum-Techniken verwenden
  • B1: Kommerzielle mobile (Funk-)Dienste gemäß 47 CFR Teile 20, 22 (zellular), 24, 25 (unter 3 GHz) und 27

Die FCC-Lieferantenerklärung zur Konformität (SDoC) ist ein Verfahren, bei dem die verantwortliche Partei sicherstellen muss, dass das Gerät den technischen Anforderungen entspricht. Die verantwortliche Partei, die sich in den Vereinigten Staaten befinden muss, muss keinen Antrag auf Gerätezulassung bei der FCC oder einer TCB einreichen. Geräte, die über das SDoC-Verfahren zugelassen wurden, sind nicht in der FCC-Datenbank gelistet. Dennoch muss auf Anfrage der Kommission ein Prüfbericht und weitere Nachweise zur Regelkonformität vorgelegt werden. Funkprodukte fallen nicht unter dieses Zulassungsverfahren.

Kennzeichnungspflichten:

Bei einer Zertifizierung muss das Produkt mit einem Typenschild oder Etikett versehen sein, das die FCC-Kennung (FCC ID) enthält. Die FCC ID muss beim Gebrauch des Produkts immer zugänglich sein. Sie muss physisch auf dem Produkt angebracht sein, außer wenn ein elektronisches Label (e-label) verwendet wird. Die FCC ID hat folgendes Format:

FCC ID: XXXXX-YYYYYYYYY

Physische FCC-ID-Labels müssen sich auf der Oberfläche des Produkts oder in einem benutzerzugänglichen, nicht abnehmbaren Fach (z. B. Batteriefach) befinden. Die Kennzeichnung muss dauerhaft angebracht sein, sodass das Gerät eindeutig identifizierbar ist.

Wenn das Gerät so klein ist oder so verwendet wird, dass eine Kennzeichnung mit einer Schriftgröße von mindestens vier Punkten unpraktisch ist (und kein elektronisches Label genutzt wird), dann muss die FCC ID im Benutzerhandbuch angegeben und entweder auf der Verpackung oder auf einem abnehmbaren Etikett am Gerät angebracht sein.

Geräte, die nach dem SDoC-Verfahren zugelassen wurden, dürfen optional das FCC-Logo zur Kennzeichnung der Regelkonformität verwenden. Das Logo kann im Benutzerhandbuch oder als Bestandteil eines elektronischen Labels angegeben werden.


 

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