Beauftragung von Applus+ als benannte Prüfstelle für die neue Funkanlagen-Richtlinie

29/09/2016
    Die im Juni 2016 in Kraft getretene neue Richtlinie 2014/53/UE (RE-D) regelt die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem EU-Markt.
    Applus+ Laboratories (LGAI Technological Center S.A.) ist beauftragt worden, um als benannte Stelle nach der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/UE (RE-D) zu handeln.Diese neue Richtlinie, die am 13 Juni 2016 in Kraft getreten ist, ersetzt die R&TTE-Richtlinie 1999/05/EG.
    Durch die Beauftragung können sich die Hersteller drahtloser Geräte an Applus+ wenden, um ein Konformitätsbewertungszertifikat für die wesentlichen Anforderungen der RE-D-Richtlinie zu erhalten.
    Applus+ ist die erste Zertifizierungsstelle in Spanien, welche die Benennung erlangt, um die Konformität drahtloser Produkte für die Module B und C (EU-Baumusterprüfung und Konformität mit dem Baumuster auf Grundlage interner Fertigungskontrolle) und für das Modul H (Bewertung der Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung) zu bewerten. Das erlaubt es Applus+, die Nummer als benannte Stelle auf dem Markt für drahtlose Geräte zu verwenden.
    Mit dieser Beauftragung erweitert Applus+ sein Portfolio an Dienstleistungen für Wireless-Geräte in einem wegen der Einführung von Verbindungstechnologien (Wi-Fi, NFC, RFID, usw.) in alle Arten von elektrischen und elektronischen Produkten stark wachsenden Markt – mit Anwendungen für das Internet der Dinge (IoT) und die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (M2M).
     
     
    RE-D Notified Body Services
     

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